AfD kritisiert hohen Asylbewerber-Rabatt an der Weilheimer Musikschule
Landtagskandidat Imgart hält Gebührensatzung für nicht gerecht
WEILHEIM. Der Weilheimer AfD-Landtagskandidat Rüdiger Imgart kritisiert in der Gebührensatzung der örtlichen Musikschule den ungewöhnlich hohen Preisnachlass für Asylbewerber. Der Rechtsanwalt war von einer empörten Mutter von drei Kindern informiert worden, teilte er mit. In Paragraph 9 seien Ermäßigungen für Schüler aus Familien mit mehreren Kindern aufgeführt. In Absatz 2 seien weitere Kriterien genannt, die auf die nach Absatz 1 bereits um bis zu 90 Prozent ermäßigten Preise weitere, zusätzliche Ermäßigungen festlegen, erläuterte der AfD-Politiker und stellte fest: „Den höchsten aller Ermäßigungsätze mit nochmals 80 Prozent gibt es pauschal für Asylsuchende.“
Für Deutsche liege der höchste mögliche Nachlasssatz nur bei 75 Prozent – also niedriger. „Das ist eine nicht nachvollziehbare ungerechte Bevorzugung von Asylsuchenden gegenüber der einheimischen Bevölkerung“, kritisierte Imgart und forderte eine Überarbeitung der Gebührensatzung durch den Verein. Schüler aus der Umgebung aus nicht angeschlossenen Gemeinden müssten nach Paragraf 4 einen Aufschlag von 80 Prozent auf die Fachgebühren, die in der Regel mehr als die Hälfte der Gesamtgebühr ausmachen, bezahlen. Somit müsse ein Schüler beispielsweise aus einer 25 Kilometer entfernt liegenden Gemeinde wie Rottenbuch, dessen Eltern arbeiten und so gerade über dem Regelbedarf vom Arbeitslosengeld II liegen, samt Auswärtigenzuschlag das siebenfache dessen bezahlen, was Eltern eines Schülers bezahlen müssen, die aus dem 2.500 Kilometer entfernten Somalia kommen, rechnete das Vorstandsmitglied des AfD-Kreisverbands Weilheim vor.
Die Finanzierung des Etats der Musikschule erfolge nach dem Bericht im Weilheimer Tagblatt zu rund 47 Prozent durch die Eltern, zu 40 Prozent durch die Stadt und für den Rest von rund 13 Prozent durch staatliche Zuschüsse. Gut verdienende Eltern würden daher laut Imgart unfreiwillig die extrem hohen Vergünstigungen für Asylsuchende mitfinanzieren. „Aus unserer Sicht gehören praktisch kostenlose Besuche der Musikschule nicht zum Mindestbedarf der Versorgung von Asylantragstellern“, sagte der Landtagsabgeordnete.