Pressemitteilung zu Veranstaltung des Zündfunk „Wir müssen reden“  am 5.7.2018 in Murnau
Beschwerde an den Rundfunkrat des BR 
Artikel „Gute Gespräche am Stammtisch“ im Weilheimer Tagblatt vom 10.7.2018

Weilheim Murnau

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Direktkandidat der AfD für den Wahlkreis 131 Weilheim, Rüdiger Imgart und der Vorstand des Kreisverbands Weilheim-Schongau der AfD haben das folgende Schreiben an den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunk und die Redaktion des „Zündfunk“ gerichtet :

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks,

am Donnerstag, 5.7.2018 fand im Vorfeld der Landtagswahl in Murnau in der Westtorhalle eine große Diskussions-Veranstaltung des „Zündfunk“ des Bayerischen Rundfunks mit den Politikern der Region statt. Diese Veranstaltung ist unter dem Titel „Wir müssen reden“ nach dem Motto „Die Zündfunk-Stammtische zur Landtagswahl“ Bestandteil einer ganzen Reihe von ähnlichen Veranstaltungen in ganz Bayern.

In der Lokalpresse und auf Bayern2 wurde über diese Veranstaltung eingehend berichtet.

Der Direktkandidat der AfD für den Wahlkreis 131, zu dem auch Murnau gehört, Rüdiger Imgart erfuhr erst aus der Berichterstattung in den Medien von dieser Veranstaltung.
Weder er noch eine Untergliederung der AfD waren jemals vorher vom Zündfunk angesprochen worden.
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Wie ein Blick auf die Webseite des Bayrischen Rundfunks zeigt, wurden stets und grundsätzlich nur Politiker der Altparteien eingeladen. Die Kandidaten der AfD, die vermutlich aus den Landtagswahlen als zweitstärkste Kraft hervorgehen werden, wurden konsequent ausgeblendet.

Bei einer Veranstaltungsreihe, die explizit unter dem Motto „Die Zündfunk-Stammtische zur Landtagswahl“ angekündigt wird, ist es schon sehr merkwürdig, dass diejenige Partei, die nach der Wahl vermutlich als zweitstärkste Kraft in den Landtag einziehen wird, auf diese Art zensiert und systematisch mundtot gemacht wird.

Wie das mit der in §4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes eingeforderten „demokratischen Gesinnung“ und „Objektivität“ sowie dem in Abs (2) Ziff. 7 klar formulierten Verbot, bestimmte politische Partei(en) einseitig zu bevorzugen, zusammenpassen soll, ist uns nicht erklärlich.

Wir bitten um Stellungnahme des Rundfunkrats und der für diese Veranstaltungsreihe verantwortlichen Redaktion.

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