In einem Artikel vom 19.9.2018 berichtet das Weilheimer Tagblatt unter dem Titel “ Plakat-Flut fast ohne Grenzen“ über die Plakatierung im Wahlkampf.
Aus der Sicht der AfD und auch der kleineren Parteien ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild zur Plakatierung und ihrer Beschränkung im Wahlkampf.
Der Landkreis Weilheim-Schongau umfasst 34 Gemeinden, von denen die große Mehrzahl eine eigene, von denjenigen anderer Gemeinden abweichende Plakatierungssatzung hat. Diese Satzungen reichen in der Ausgestaltung von relativ liberal bis zu ausgesprochen schikanös. Ab wann wo an welchen Stellen Plakate in welcher Größe wie angebracht werden dürfen, ist völlig unterschiedlich geregelt. Wie viele Plakate angebracht werden dürfen, regeln manche Gemeinden sehr engherzig und legen die maximale Anzahl Plakate sogar pro Ortsteil individuell fest.
Für die kleineren Parteien ist es ein unverhältnismäßiger Aufwand, mit beschränkten personellen Ressourcen diesen Wust an Verordnungen in allen Details einzuhalten.
In den letzten Jahren sind diese Satzungen nach unserer Beobachtung generell immer restriktiver geworden.
CSU, SPD und der große Liebling aller Medien, die Grünen, haben exklusiven Zugang zum Fernsehen, sind dort in den Nachrichten und den Talk-Shows ständig präsent und werden von den Printmedien ständig präsentiert.
Die anderen Parteien kommen dort praktisch nicht vor (Wann haben Sie beispielsweise das letzte Mal einen Vertreter der AfD in einer Talk-Show gesehen ?).
Für sie ist der Auftritt per Plakatierung im Wahlkampf deshalb sehr wichtig.
Unser Gefühl ist, dass insbesondere seit dem Auftreten der AfD, auch diese Möglichkeit, sich öffentlich zu präsentieren, über diese Plakatierungsverordnungen gezielt immer mehr eingeschränkt wird.
Warum darf im Straßenbild alle paar Jahre nicht ein paar Wochen sehr sichtbar sein, dass die Bürger die Wahl zwischen einem ganzen Strauß von Parteien haben ?
Warum gibt es keine liberale, großzügige und einheitliche Regelung der Wahl-Plakatierung auf Landesebene ?
Das Zensurgesetz („Netzwerkdurchsetzungsgesetz“) von Herrn Maas und die gezielt schikanösen Regelungen für Blogger in der DSGVO stehen noch auf einem ganz anderen Blatt.
Man wird den Verdacht nicht los, dass damit etwas subtiler gegen die lästige Konkurrenz in den sozialen M