LESERBRIEF
„Zeit für Diskussion sollte nicht fehlen“
Zum Bericht „Vorerst keine Bürgerversammlung“ vom 19. Februar:
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Deutlich aber wird, dass nicht nur die in der Bayerischen Verfassung garantierten Grundrechte des einzelnen Bürgers eingeschränkt werden, sondern auch die demokratischen Mitberatungsrechte wie die in Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat normierte Bürgerversammlung. Dies ist deshalb Grund zur Besorgnis, weil die Stadtverwaltung wie auch der Stadtrat trotz gutem Willen die gesetzlich verpflichtende Bürgerbeteiligung nicht mehr garantieren oder umsetzen können. Wichtige Themen wie etwa die Umgehungsstraße mit ihrer strittigen Trassenführung verschwinden so von der aktuellen Tagesordnung. Die Zeit für eine kontroverse und konstruktive Diskussion sollte später aber nicht fehlen. Wir kennen das alle: Irgendwann pressiert’s, und die Entscheidungen werden unter Druck getroffen.
Am Beispiel unserer Bürgerversammlungen zeigt sich, wie die Gesetzes- und Verordnungsgeber in Berlin und München wirksam Bürgerbeteiligungsrechte beschneiden. Und das ist meines Erachtens nicht gut.
Rüdiger Imgart
AfD-Stadtrat und -Kreisrat
Weilheim
Quellenangabe: Weilheimer Tagblatt vom 24.02.2021, Seite 31
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